Honorarnoten können direkt in der Ordination bar bezahlt oder überwiesen werden.
Ein Wahlarzt steht in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen. Dies bedeutet keinerlei Einschränkungen durch die Krankenkassen und
erleichtert eine besonders individuelle und sorgfältige Betreuung, basierend auf den neuesten Standards und wissenschaftlichen Erkenntnissen für Sie. Wichtig ist nunmal der
Faktor Zeit bei der Betreuung meiner Patienten.
Die Kosten der Behandlung müssen vorerst Sie selbst tragen. Einen Teil der Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.